Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Die Kultusministerkonferenz (KMK) am 08.12. 2016 auf den „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ verständigt, der von allen 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet, von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde und am 01.01. 2018 in Kraft getreten ist. Im Studienakkreditierungsstaatsvertrag sind die Ziele der Akkreditierung sowie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteurinnen und Akteure verbindlich festgelegt. Zudem werden die Kriterien für die Akkreditierung genannt und die Eckpfeiler des Akkreditierungsverfahrens geregelt.
Akkreditierungsratsgesetz
Das „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)“ bildet zusammen mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Es enthält Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen der zentralen Akteurinnen und Akteure, die denen im Studienakkreditierungsstaatsvertrag entsprechen.
Musterrechtsverordnung (MRVO)
Die Musterrechtsverordnung (MRVO) enthält die Akkreditierungskriterien und Verfahrensregeln. Die KMK hat am 07.12. 2017 die MRVO zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen, in der die wesentlichen operativen Regeln für die Akkreditierung niedergelegt sind.
Rechtsverbindlich sind allein die auf Basis der RMVO in allen Ländern erlassenen Landesrechtsverordnungen zur Akkreditierung. Diese entsprechen ganz überwiegend der MRVO. Somit sind die Standards für die formalen und die fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie die Verfahren der externen Qualitätssicherung in den Bundesländern nahezu gleich.
Musterrechts- und Landesrechtsverordnungen
Hier finden Sie Übergangsvorschriften zur novellierten MRVO sowie die Landesrechtsverordnungen
Musterrechts- und LandesrechtsverordnungenRechtsgrundlagen der Stiftung
Hier finden Sie Geschäftsordnungen und Satzung
Zu den Rechtsgrundlagen der StiftungAlte Rechtsgrundlage
Hier finden Sie die Aufgaben des Akkreditierungsrates bis zum 31.12.2017.
Die Homepage der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland dient als „Archiv“ der alten Rechtsgrundlage.
Informationen zum alten Akkreditierungsrecht