01.1 Wann muss ich den Antrag auf Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat stellen, damit keine Akkreditierungslücke entsteht?

01.2 Wann muss der Antrag auf Erstakkreditierung beim Akkreditierungsrat gestellt werden? Sind auch hier rückwirkende Akkreditierungen möglich?

01.3 Bis wann muss ein Antrag in der Programmakkreditierung eingereicht werden, damit der Akkreditierungsrat über ihn in seiner nächsten Sitzung entscheiden kann?

01.4 Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden?

01.5 In welcher Form sollten die Antragsunterlagen eingereicht werden?

01.6 Wie wird die Akkreditierungsfrist berechnet, wenn ein Antrag auf Reakkreditierung deutlich vor Ablauf der vorherigen Akkreditierungsfrist gestellt wird?

01.7 Stellt der Akkreditierungsrat Urkunden für die von ihm verliehenen Akkreditierungen aus?

01.8 Bis wann muss ein Antrag in der Systemakkreditierung eingereicht werden?

01.9 Muss mit dem Start eines Studiengangs oder eines anlässlich der Reakkreditierung oder im laufenden Akkreditierungszeitraum geänderten Studiengangs auf die abschließende Entscheidung des Akkreditierungsrats gewartet werden? 

02.1 Bis wann muss ein nach altem Recht* akkreditiertes Qualitätsmanagementsystem die Kriterien der MRVO bzw. der entsprechenden Länderverordnung spätestens umgesetzt haben? (*Ausschlaggebend für eine Akkreditierung nach altem Recht ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Hochschule und Agentur für das Begutachtungsverfahren.)

02.2 Wie viele Begehungen sind in einem Systemakkreditierungsverfahren nach neuem Recht erforderlich?

02.3 Darf eine systemakkreditierte Hochschule wesentliche Änderungen von Studiengängen bewerten, die von einer Agentur oder dem Akkreditierungsrat programmakkreditiert worden waren?

03.1 Für welche Akkreditierungsentscheidungen gilt die Veröffentlichungspflicht von Akkreditierungsergebnissen und wo werden diese veröffentlicht?

03.2 Müssen auch systemakkreditierte Hochschulen Akkreditierungsberichte zu den intern akkreditierten Studiengängen veröffentlichen?

03.3 Wer ist zuständig für die Eintragungen in der Datenbank?

03.4 Welche Informationen müssen Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen enthalten?

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