FAQ-Kategorie: Fragen zu ELIAS

Um einen Account in ELIAS zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die/den Nutzerverwalter/-in Ihrer Hochschule.

Nach der Anlage Ihres Accounts durch die/den Nutzerverwalter/-in erhalten Sie eine E-Mail mit einem Registrierungslink. Dieser Link ist 24 Stunden gültig. Die E-Mail enthält außerdem eine Anleitung, wie Sie Ihren Account aktivieren.

Nach erfolgreicher Aktivierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen vergebenen Passwort im System anmelden.

Sollte Ihnen die/der Nutzerverwalter/-in Ihrer Hochschule nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an: elias@akkreditierungsrat.de 

Falls Sie Ihren Account nicht innerhalb von 24 Stunden aktivieren können, kontaktieren Sie uns ebenfalls unter: elias@akkreditierungsrat.de

Weitere Details zu Nutzerrollen- und Rechten in ELIAS finden Sie unter der FAQ ELIAS 07.

Hinweis: Ein Account über eine Funktions-E-Mail-Adresse (z.B. akkreditierung@musterhochschule.de) anstelle persönlicher Accounts kann beliebig vielen Personen Ihrer Hochschule den Zugriff auf ELIAS ermöglichen.

Hinweise
Als akkreditierte Hochschulen verstehen sich
− Systemakkreditierte Hochschulen
− Hochschulen akkreditiert nach Alternativem Verfahren
− Hochschulen akkreditiert anhand Experimentierklausel (altes Recht)

Die Eintragung interner (Re)-akkreditierungen durch akkreditierte Hochschulen ist auch bei noch nicht vollständig abgebildeter/korrigierter Akkreditierungshistorie eines Studiengangs möglich.

Bei der Eintragung handelt es sich NICHT um einen Antrag auf Programmakkreditierung. Es werden lediglich die aktuellen Akkreditierungsinformationen eines Studiengangs übermittelt. Die Daten werden von der Geschäftsstelle formal überprüft und freigeschaltet. Es findet keine inhaltliche Überprüfung der Angaben statt. 

Die untenstehende Prozessbeschreibung wurde zuletzt am 11.06.2025 aktualisiert.

Verzögert sich das Reakkreditierungsverfahren zur internen Akkreditierung eines Studiengangs an einer akkreditierten Hochschule, bzw., wird die Entscheidung zur Reakkreditierung mit dem entsprechenden Qualitätsbericht erst nach Ablauf der bestehenden Akkreditierung abgeschlossen, kann die Hochschule den betroffenen Studiengang/die betroffenen Studiengänge in einem neu angelegten Antrag in ELIAS auswählen und “automatisch” im Rahmen eines laufenden Verfahrens bis zur Entscheidung der internen Reakkreditierung verlängern lassen. Erst- und Konzeptakkreditierungen können vorläufig nicht verlängert werden.

Der Geltungszeitraum der Akkreditierung verlängert sich dadurch nicht. Die Reakkreditierung wird/soll von der Hochschule im Erfolgsfall also rückwirkend eingetragen werden. Die automatische Verlängerung beruht auf einer Zusammenschau von § 26 Abs. 2 und Abs. 3 MRVO. Aus § 26 Abs. 2 MRVO ergibt sich eine „unterbrechungsfreie Anschlussakkreditierung“ als Norm; aus § 26 Abs. 3 Satz 3 MRVO lässt sich die Intention ablesen, dass Verzögerungen in diesem Stadium nicht zu Lasten der Hochschulen, der Absolventinnen und Absolventen gehen sollen.

Mit der Eintragung des laufenden Verfahrens wird in der öffentlichen Ansicht erkennbar, dass ein Studiengang, dessen Akkreditierungsfrist (in Kürze) ausläuft, sich bereits im Reakkreditierungsverfahren befindet.

Eine ausführliche Prozessbeschreibung ist als PDF zum Download beigefügt.

Akkreditierte Hochschulen können über diese Funktion ihre internen Fristverlängerungen in die Datenbank des Akkreditierungsrates eintragen (vorläufige Verlängerungen im laufenden Reakkreditierungsverfahren sind davon nicht betroffen, da diese auf die Reakkreditierung des jeweiligen Studiengangs angerechnet werden – siehe hierzu die ELIAS FAQ 11).

Eine ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie nachfolgend.

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