05.1 Die Akkreditierungsfrist eines Studiengangs läuft zum 31.08./30.09.2019 aus. Das Begutachtungsverfahren nach neuem Recht kann bei einer Agentur nicht vor Ablauf der Akkreditierungsfrist abgeschlossen werden. Kann die Akkreditierungsfrist verlängert werden?Dies ist nicht mehr möglich; im Zweifelsfall wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. 20180606_Vorstandsbeschluss_Fristverlaengerungen_nach_altem_Recht.pdf (64,56 KB)20180130_Rundschreiben_Verlaengerungsoptionen-nach-neuer-und-bisheriger-Rechtslage.pdf (77,12 KB)