07.6 Wie erfüllt eine Hochschule die Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MRVO?

07.7 Welche Regelungen gelten für Joint-Programmes an systemakkreditierten Hochschulen?

07.8 Sind weiterhin Double und Multiple Degree Studiengänge erlaubt, die die Merkmale von § 10 Abs. 1 MRVO nicht erfüllen?

08.1 Wie werden Anrechnung und Anerkennung künftig gehandhabt?

09.1 Müssen Bündelverfahren künftig vom Akkreditierungsrat genehmigt werden?

09.2 Wie lauten die Vorgaben für Bündel?

09.3 Kann von der festgelegten Obergrenze von zehn Studiengängen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden?

09.4 Wie sieht ein Antrag auf Bündelakkreditierung aus?

09.5 Wann muss ein Antrag auf Genehmigung einer Bündelakkreditierung gestellt werden?

09.6 Was ist bei der Zusammensetzung des Gutachtergremiums in Bündelverfahren zu beachten?

09.7 Genehmigt der Akkreditierungsrat auch die Zusammensetzung des Gutachtergremiums?

09.8 Sind schulformspezifische Bündelungen weiterhin zulässig?

09.9 Gibt es Ausnahmen in der Begründung für „gemeinsame Strukturmerkmale“?

10.1 Was sind Kombinations- und Teilstudiengänge?

10.2 Was ist der Akkreditierungsgegenstand?

10.3 Sind Lehramtsstudiengänge Kombinationsstudiengänge?

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