10.4 Welche Akkreditierungsfristen gelten für Kombinations- und Teilstudiengänge?

10.5 Was ist hinsichtlich der Zeitplanung und Antragstellung zu beachten?

10.6 Was passiert, wenn ein neues Fach/ein neuer Teilstudiengang etabliert wird?

11.1 Wie hoch sind die Gebühren für Hochschulen?

11.2 Ab wann werden die Gebühren fällig?

11.3 Wie erfolgt die Gebührenerhebung technisch?

11.4 Wie werden für Zwecke der Gebührenberechnung Teilstudiengänge definiert?

12.1 Welche personenbezogenen Daten dürfen in den Antragsunterlagen einschließlich des Selbstberichts und den Anlagen enthalten sein?

12.2 Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Daten (Name, Titel, Funktion und Institution) der Gutachterinnen und Gutachter in den Akkreditierungsberichten veröffentlicht?

12.3 Dürfen in den Akkreditierungsberichten personenbezogene Daten enthalten sein?

12.4 Verarbeitung von Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller im elektronischen Antragsbearbeitungssystem ELIAS

12.5 Wie erreiche ich den Datenschutzbeauftragten der Stiftung Akkreditierungsrat?

12.6 Wie verarbeitet die Stiftung Akkreditierungsrat Daten von Hochschulangehörigen, die in Akkreditierungsanträgen enthalten sind?

12.7 Wie verarbeitet die Stiftung Akkreditierungsrat Daten von Gutachterinnen und Gutachtern, die von systemakkreditierten Hochschulen in internen Verfahren eingesetzt werden?

13.1 Wie bearbeitet der Akkreditierungsrat Anträge auf Akkreditierung?

13.2 Warum und aus welchen Gründen gibt der Akkreditierungsrat Akkreditierungsberichte an die Antragsteller zurück?

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