14.1 Welche Rolle spielen die Begründungen zur Musterrechtsverordnung (MRVO) und den Akkreditierungsverordnungen der Länder, und was bedeutet es, wenn in einem Bundesland keine Begründung existiert?
15.4 Gibt es Vorgaben, ob eher separate Studiengänge oder eher Varianten innerhalb eines Studiengangs konzipiert werden sollten?
15.5 Studiengänge, Varianten, Akkreditierungsgegenstände: Worauf ist in der Akkreditierung zu achten?
16.3 Ist ein Masterabschluss auch dann möglich, wenn zusammen mit dem vorherigen Bachelorabschluss weniger als 300 ECTS Punkte erworben werden? (§ 8 Abs. 2 MRVO)